Das Kapitel Systemschutz informiert den INSEKTUM Franchise-Unternehmer über die wichtigen Schutzrechte im INSEKTUM Franchise-System. Hier sind klar die „Spielregeln“ für folgende Bereiche dargestellt:
Das INSEKTUM Franchise-System beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den INSEKTUM Franchise-Unternehmern und der INSEKTUM Franchise-Zentrale. Die INSEKTUM Franchise-Zentrale bringt in dieses Franchise-System viele Vorleistungen ein, die als besonderes Know-how erarbeitet, getestet und dokumentiert sind.
Das alles stellt die INSEKTUM Franchise-Zentrale für die Dauer der Laufzeit des Franchise-Vertrages dem INSEKTUM Franchise-Unternehmer zur Verfügung.
Es ist daher selbstverständlich, dass sich jeder INSEKTUM Franchise-Unternehmer vertraglichen Schutzbestimmungen unterwerfen muss, die das gesamte INSEKTUM Franchise-System und jeden einzelnen Unternehmer vor Missbrauch schützen.
Diese Verpflichtung zum Schutz des Know-hows reicht natürlich über die Vertragsdauer hinaus und es entspricht dem Gebot der Fairness, diese Vertraulichkeit unter allen Umständen zu bewahren.